NÖ Mittelschule für Wirtschaft und Technik Wiener Neustadt

 
 

Hausordnung

Verhaltensvereinbarung

  • Das disziplinierte Verhalten im Umfeld der Schule, besonders bei der Bushaltestelle, ist für die eigene Sicherheit unbedingt erforderlich.
  • Das Verhalten am Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
  • Größte Vorsicht beim Überqueren der Straße! (nur über den geregelten Fußgängerübergang). Gehsteige dürfen nicht befahren werden, Radwege nur in Fahrtrichtung. Die Fahrräder müssen über den Parkplatz geschoben werden und dürfen nur im Bereich der Fahrradständer abgestellt werden.
  • Das Ziel dieser Vereinbarungen ist ein Schul – und Lernklima, in dem sich SchülerInnen und LehrerInnen wohlfühlen und entfalten können. Wir gestalten unser Zusammenleben so, dass wir alle gerne mit Freude in die Schule kommen. Die SchülerInnen sollen dabei zu selbständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten heranwachsen.

ALLGEMEINES

  • Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts.
  • Die Unterrichtszeit beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes.
  • Die Schule ist ausnahmslos über die Garderoben zu betreten und zu verlassen, wobei diese ausschließlich zum Umkleiden dienen und keine Aufenthaltsräume sind.
  • Zu spät kommende SchülerInnen haben sich in angemessener Art und Weise beim jeweiligen Lehrer zu entschuldigen und müssen Versäumtes außerhalb des Unterrichts nachholen (Vermerk im Klassenbuch).
  • Innerhalb des Schulgebäudes ist das Tragen von Hausschuhen (mit nicht abfärbender Sohle) verpflichtend. ACHTUNG: Sportschuhe gelten nicht als Hausschuhe!
  • Bälle und andere Spielsachen, die den Unterricht stören, sind ebenso verboten wie die Sicherheit gefährdende Gegenstände.
  • In der Schule ist das Kaugummikauen verboten.
  • Aus Gründen des Jugendschutzes, vor allem aber im Interesse der Gesundheit aller SchülerInnen, sind Energy-Drinks im gesamten Schulbereich sowie bei allen Schulveranstaltungen verboten.
  • Für Wertgegenstände aller Art kann und wird keinerlei Haftung übernommen.
  • In der Unterrichtszeit haben Mobiltelefone ausgeschaltet zu sein. Bei Verstößen gegen diese Regel wird dem Schüler/der Schülerin das Telefon abgenommen und erst nach einem klärenden Gespräch mit den Eltern wieder ausgehändigt.
  • Im Schulbereich herrscht selbstredend absolutes Rauchverbot!
  • Zuspätkommende melden sich in Begleitung des Schulwartes in der Direktion.
  • Zuspätkommende der 1. Stunden sitzen in der 1. Stunde vor der Direktion, um den Unterricht nicht zu stören. Der Inhalt der Unterrichtsstunde wird noch am selben Tag mit  Frau Direktorin nachgelernt.

AUSSEHEN, KLEIDUNG, VERHALTEN

  • Tägliche Körperpflege und angemessene, saubere Kleidung (keine Jogginghosen, Hausschuhe) werden von den SchülerInnen erwartet. Gewalt verherrlichende, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Kleidung sind in der Schule nicht gestattet.
  • Die SchülerInnen haben mit ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit – besonders vor dem Schulhaus und bei Schulveranstaltungen – darauf zu achten, dem Ruf unserer Schulgemeinschaft nicht zu schaden.
  • Höfliches Verhalten in und außerhalb der Schule allen Personen gegenüber ist selbstverständlich.
  • Der freundliche Gruß, auch unter SchülerInnen, sollte gang und gäbe sein.
  • Der respektvolle Umgang miteinander ist eine Wertmarke unserer Schule und Teil der gegenseitigen Wertschätzung.
  • Raufereien, Beschimpfungen und Belästigungen aller Art sind nicht unser Stil.
  • Jogginghosen und bauchfreie Tops sind keine angemessene Kleidung in der Schule und werden nicht geduldet.

UNTERRICHT

  • Die Mitnahme aller laut Stundenplan relevanten Unterrichtsmittel (auch Hausübungen, Mitteilungsheft, Arbeitszettel, diverse Arbeitsmittel,...) ist verpflichtend. Sind Hefte ausgeschrieben, ist selbständig für Ersatz zu sorgen.
  • Unsere SchülerInnen kommen bestmöglich vorbereitet zum Unterricht, bemühen sich diesem aufmerksam zu folgen, mitzuarbeiten, mitzuschreiben, für ein ruhiges Lernklima zu sorgen und niemanden zu stören. Sie haben durch Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse den Unterricht positiv zu unterstützen.
  • Aufgegebene Hausübungen und Verbesserungen sind zum vereinbarten Termin vollständig vorzulegen bzw. abzugeben!
  • Die eigenen Schulsachen (Hefte, Bücher, Schreibgeräte,...) sowie die der MitschülerInnen sind in einem tadellosen Zustand zu belassen. Verunstaltete wie abhanden gekommene Bücher und Lernunterlagen müssen neu gekauft bzw. nachgeschrieben werden!
  • Mitteilungsheft (mit aktueller Telefonnummer des Erziehungsberechtigten), Hausaufgaben-Angabeheft und Schreibutensilien müssen immer griffbereit sein!
  • Flaschen und Jausen haben während des Unterrichts nichts auf den Tischen verloren!

PAUSEN

  • Die SchülerInnen sollen die Pausen zur Erholung und Vorbereitung auf den Unterricht nützen. Das Anstellen zum Physik-, Werk- oder Turnunterricht erfolgt mit dem Läuten zur nächsten Stunde.
  • In den kurzen Pausen dürfen die Klassenräume nur zum WC-Besuch und mit Erlaubnis des Lehrers verlassen werden.
  • Die WC - Anlagen sind keine Aufenthalts- oder Jausenräume!
  • Das Laufen in den Klassenräumen und in den Gängen ist untersagt!
  • Je nach Witterung sind alle SchülerInnen in der großen Pause (10.40 bis 10.55 Uhr) dazu angehalten, den Schulhof zu benützen.
  • Zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht beziehungsweise nach Beendigung des Unterrichts ist der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet. Vor dem Nachmittagsunterricht warten die Schüler/Innen vor der Eingangstüre des Schulhauses. Sie werden vom jeweiligen Lehrer zum Unterricht geholt.

KLASSENRÄUME

  • Jegliche und vor allem mutwillige Verunreinigung ist untersagt!
  • Abfälle sind zu trennen und in die entsprechenden Behälter (Papier-, Kunststoff-, Bio- und Restmüll) zu entsorgen.
  • Nach dem Unterricht sind die Klassen in ordentlichem Zustand zu verlassen. Die Bankfächer sind auszuräumen, die Tafel ist zu reinigen, die Fenster sind zu schließen und die Sessel auf die zugehörigen Tische zu stellen. Die Klassenräume werden von den verantwortlichen Lehrpersonen abgeschlossen.
  • Wenn SchülerInnen klassenfremde Räume benutzen, so haben sie diese sauber zu halten und das Eigentum der MitschülerInnen unangetastet zu lassen.
  • Sonderlehrsäle dürfen nur in Begleitung eines Lehrers/einer Lehrerin betreten werden.

BESCHÄDIGUNG, ERSATZ, UNFALL

  • Die SchülerInnen haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Schulbücher, Leihstücke aus der Bibliothek, etc.) schonend zu behandeln.
  • Werden Schuleigentum oder fremdes Eigentum im Schulbereich beschädigt, so ist dies unverzüglich zu melden.
  • Bei sämtlichen mutwillig herbeigeführten Schäden/Beschädigungen im Schulbereich hält sich der Schulerhalter an den Eltern/Erziehungsberechtigten schadlos. Die anfallenden Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
  • Unfälle auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen oder bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen sind unverzüglich der Direktion zu melden.

SPRECHSTUNDEN UND VORSPRACHEN

  • Die Sprechstunden der LehrerInnen werden in den Klassen bekannt gegeben. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden höflich dazu angehalten, ihr Erscheinen anzumelden.
  • Es wird empfohlen, sich am Tag des geplanten Vorsprechens mittels Anruf davon zu überzeugen, dass die Sprechstunde auch tatsächlich stattfindet bzw. der/die gewünschte Gesprächspartner/in auch tatsächlich anzutreffen sein wird.

SPEZIELL FÜR ERZIEHUNGSBERECHTIGTE

  • Bitte beachten Sie das Halte- und Parkverbot vor dem Schulgebäude! 
  • Das Befahren des Parkplatzes ist aus Sicherheitsgründen ausnahmslos den Lehrkräften der NMS für Wirtschaft und Technik gestattet (Ausnahme: Vorsprache bei Lehrern).
  • Der stundenplanmäßige Unterricht darf vorzeitig nur in begründeten Fällen verlassen werden. Voraussetzung dafür ist, Ihren Wunsch schriftlich und im Vorhinein beim jeweiligen Klassenvorstand zu deponieren.
  • Im Krankheitsfall ist die Schule am 1.Tag zu verständigen.
  • Rufen Sie 0676/88 373 2 373 an und sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Am 1. Schultag nach erfolgter Genesung muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
  • Arztbesuche sind nur in der unterrichtsfreien Zeit gestattet. Die Ausnahme bilden akute Erkrankungen und/oder Verletzungen.
  • Das Mitteilungsheft muss an Schultagen täglich kontrolliert werden. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme etwaiger Eintragungen durch Ihre Unterschrift!
  • Kontrollieren Sie bitte täglich das Hausaufgaben-Angabeheft!
  • Bitte achten Sie im Interesse Ihres Kindes auf gesunde Schuljause und vermeiden Sie die Mitgabe von Süßspeisen und aufputschenden Getränken!
  • Das disziplinierte Verhalten im Umfeld der Schule, besonders bei der Bushaltestelle, ist für die Sicherheit Ihres Kindes unbedingt erforderlich. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die elementaren Straßenverkehrsregeln anzuwenden weiß. Hierzu zählen das vorsichtige Überqueren von Straßen über geregelte Fußgängerübergänge ebenso wie das Verbot, Gehsteige zu befahren und/oder das Gebot, Radwege nur in Fahrtrichtung zu benützen. So Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss es dieses über den Parkplatz schieben und ausschließlich im Bereich der Fahrradständer abstellen.

MITTEILUNGEN UND KENNTNISNAHME

  • Die SchülerInnen sind verpflichtet, Mitteilungen der Schule verlässlich an die Eltern/Erziehungsberechtigten weiterzugeben und jedwede geforderte Unterschrift zum vereinbarten Zeitpunkt in der Schule vorzuweisen.
  • Die Einhaltung der Verhaltensvereinbarungen wird in die Verhaltensnote eingerechnet.
  • Bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen werden die Erziehungsmittel des Schulunterrichtsgesetzes angewendet.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte und Schüler nehmen die Hausordnung unterschriftlich zur Kenntnis.
  • Ich nehme die Verhaltensvereinbarungen zur Kenntnis und halte sie ein. Zuwiderhandeln wird mit dem/der Betroffenen besprochen und zieht pädagogische Maßnahmen seitens der Schulleitung nach sich!